brandenburg 2 K 55-23 Kietz 33, 14793 Gräben
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Deutschland
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Brandenburg
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2 K 55-23

Grundstück

Kietz 33, 14793 Gräben

29.300 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
2 K 55-23
Adresse:
Kietz 33, 14793 Gräben
Beschreibung:
Es handelt sich um eine Arrondierungsfläche ohne eigene Zuwegung. Bebaut ist diese Arrondierungsfläche mit einem Mehrzweckgebäude, einem Holzlager, einer Terrasse und einer Schilfkläranlage.
Verkehrswert:
29.300 €

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Potsdam
Versteigerungsort:
Hegelallee 8, 14467 Potsdam, 215, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 4. Sept. 2024, 12:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Gräben Blatt 333

Gemarkung Gräben, Flur 3, Flurstück 385
Gebäude- und Freifläche, Kietz
Größe: 2.020 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Es handelt sich um eine Arrondierungsfläche ohne eigene Zuwegung. Es liegt direkt hinter einem vorderen Baugrundstück, welches nicht versteigert wird. Bebaut ist diese Arrondierungsfläche mit einem Mehrzweckgebäude, einem Holzlager, einer Terrasse und einer Schilfkläranlage.

Verkehrswert: 29.300,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 30.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Höller und Frau Dongowski, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.